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   VGH Hessen, 24.09.2008 - 8 B 2037/08   

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VGH Hessen, 24.09.2008 - 8 B 2037/08 (https://dejure.org/2008,3578)
VGH Hessen, Entscheidung vom 24.09.2008 - 8 B 2037/08 (https://dejure.org/2008,3578)
VGH Hessen, Entscheidung vom 24. September 2008 - 8 B 2037/08 (https://dejure.org/2008,3578)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    (Gemeindevertretung; Antrag auf Aufnahme eines Tagesordnungspunktes; eingeschränkte Prüfkompetenz des Vorsitzenden der Vertretung; besondere Kompetenzzuweisung gemäß

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Prüfungskompetenz des Vorsitzenden der Gemeindevertretung seit Anfügung des Satzes 3 an § 58 Abs. 5 Hessische Gemeindeordnung (HGO) durch das Änderungsgesetz vom 20. Mai 1992 im Zusammenhang mit dem Bau eines Kohlekraftwerkes; Rechtswirkungen eines unverbindlichen ...

  • Judicialis

    HGO § 125; ; HGO § 58 Abs 5; ; HGO § 66 Abs 1; ; HGO § 9

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HGO § 125; HGO § 58 Abs 5; HGO § 66 Abs 1; HGO § 9
    Tagesordnung einer Gemeinderatssitzung - Tagesordnung für Stadtverordnetenversammlung: Appellbeschluss; Außenvertretung; Gemeindevorstand; Kompetenzbeschreitung; Prüfungskompetenz des Vorsitzenden der Gemeindevertretung; Zuständigkeit; verbindlicher Handlungsauftrag; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2009, 129 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (7)

  • VG Wiesbaden, 19.09.2008 - 3 L 1018/08

    Anspruch auf Aufnahme eines Tagesordnungspunktes einer

    Auszug aus VGH Hessen, 24.09.2008 - 8 B 2037/08
    Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Wiesbaden vom 19. September 2008 - 3 L 1018/08.WI(V) - wird zurückgewiesen.

    Einem von den Antragstellerinnen am 18. September 2008 gestellten Antrag entsprechend hat das Verwaltungsgericht Wiesbaden der Antragsgegnerin mit Beschluss vom 19. September 2008 - 3 L 1018/08.WI(V) - im Wege einstweiliger Anordnung aufgegeben, den Antrag der Antragstellerinnen vom 16. September 2008 mit dem Betreff "Kohlekraftwerk Ingelheimer Aue" auf die Tagesordnung für die Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 25. September 2008 zu setzen, notfalls unter Abkürzung der Ladungsfrist.

  • VGH Bayern, 10.12.1986 - 4 B 85 A.916

    Anspruch eines Ratsmitgliedes auf Aufnahme eines Tagesordnungspunktes in die

    Auszug aus VGH Hessen, 24.09.2008 - 8 B 2037/08
    Es entspricht der Rechtsprechung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. u. a. Hess. VGH, Beschluss vom 2. Juli 1985 - 2 TG 1174/85 - HSGZ 1987 S. 463 f.), dass der/dem Vorsitzenden der Gemeindevertretung gemäß § 58 Abs. 5 i.V.m. § 56 Abs. 1 Satz 2 HGO zwar keine materielle (inhaltliche) Prüfungskompetenz hinsichtlich der Rechtmäßigkeit der zur Beratung und Abstimmung gestellten Beschlüsse, wohl aber eine Kompetenz zur Prüfung der Frage zukommt, ob der auf die Tagesordnung zu setzende Beratungsgegenstand nicht einem anderen Gemeindeorgan zur originären Zuständigkeit zugewiesen ist (vgl. auch Bayer. VGH, Urteil vom 10. Dezember 1986 - 4 B 85 A 916 - NVwZ 1988 S. 83 [86] zur Bayerischen Gemeindeordnung).
  • VGH Hessen, 09.03.1998 - 8 TZ 782/98

    Zuständigkeit zur Auswahl und Berufung der Aufsichtsratsmitglieder durch den

    Auszug aus VGH Hessen, 24.09.2008 - 8 B 2037/08
    Diesem steht zwar gemäß § 125 Abs. 1 und 2 HGO ein ausschließliches Vertretungs-, Weisungs- und Entsendungsrecht in Bezug auf Gesellschaften zu, die der Gemeinde gehören oder an denen sie beteiligt ist, so dass nach dieser gegenüber § 66 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 HGO spezielleren und deshalb vorrangigen Regelung nicht die Gemeindevertretung, sondern allein der Gemeindevorstand die Gemeinde in der Gesellschaft vertritt bzw. besondere Vertreter bestellt (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 9. März 1998 - 8 TZ 782/98 - NVwZ-RR 1999 S. 190 f. = juris Rdnrn. 4 bis 9).
  • VGH Hessen, 11.08.1987 - 2 UE 1420/84
    Auszug aus VGH Hessen, 24.09.2008 - 8 B 2037/08
    Nachdem der Hessische Verwaltungsgerichtshof in den dort zitierten Entscheidungen einen Anspruch gegen den Vorsitzenden auf Berücksichtigung eines bestimmten Verhandlungsgegenstandes bei der Aufstellung der Tagesordnung der Gemeindevertretung nur dem Gemeindevorstand und einem Viertel der Gemeindevertreter, nicht aber Gemeindevertretern, die dieses Quorum nicht erfüllen, und nicht Fraktionen zugebilligt hatte (vgl. Hess. VGH, Urteile vom 3. September 1985 - 2 OE 93/83 - NVwZ 1986 S. 328 ff. und vom 11. August 1987 - 2 UE 1420/84 - DVBl. 1988 S. 793 f.), sollte die Gesetzesergänzung nur dazu führen, dass auch Anträge einzelner Gemeindevertreter zu berücksichtigen sind.
  • VGH Hessen, 02.07.1985 - 2 TG 1174/85

    Zur Abberufung eines Landrates, keine materielle Prüfungskompetenz des

    Auszug aus VGH Hessen, 24.09.2008 - 8 B 2037/08
    Es entspricht der Rechtsprechung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. u. a. Hess. VGH, Beschluss vom 2. Juli 1985 - 2 TG 1174/85 - HSGZ 1987 S. 463 f.), dass der/dem Vorsitzenden der Gemeindevertretung gemäß § 58 Abs. 5 i.V.m. § 56 Abs. 1 Satz 2 HGO zwar keine materielle (inhaltliche) Prüfungskompetenz hinsichtlich der Rechtmäßigkeit der zur Beratung und Abstimmung gestellten Beschlüsse, wohl aber eine Kompetenz zur Prüfung der Frage zukommt, ob der auf die Tagesordnung zu setzende Beratungsgegenstand nicht einem anderen Gemeindeorgan zur originären Zuständigkeit zugewiesen ist (vgl. auch Bayer. VGH, Urteil vom 10. Dezember 1986 - 4 B 85 A 916 - NVwZ 1988 S. 83 [86] zur Bayerischen Gemeindeordnung).
  • VGH Hessen, 15.01.1980 - II OE 70/78
    Auszug aus VGH Hessen, 24.09.2008 - 8 B 2037/08
    Ausgehend von dieser, auf die organschaftliche Zuständigkeit der Stadtverordnetenversammlung beschränkten Prüfungskompetenz der Antragsgegnerin ist ihr Einwand in der Beschwerdebegründung gegen die mangelnde Differenzierung der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung zwar insoweit berechtigt, als nur ein sog. unverbindlicher "Appellbeschluss" der Stadtverordnetenversammlung auch im originären Zuständigkeitsbereich des Magistrats keine Kompetenzüberschreitung darstellen würde (vgl. etwa Hess. VGH, Beschluss vom 26. August 1999 - 8 TZ 2563/99 und 8 TG 2564/99 - S. 3 des Beschlussabdrucks, zur Geschäftsverteilungskompetenz des Bürgermeisters gemäß § 70 Abs. 1 S. 3 HGO), während ein - wie hier beantragter - verbindlicher, vom Magistrat gemäß § 66 Abs. 1 Satz 2 und Satz 3 Nr. 2 HGO auszuführender Handlungsauftrag die gemeindliche Zuständigkeitsverteilung verletzen würde (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 15. Januar 1980 - II OE 70/78 - juris Rdnr. 26 ebenfalls zu § 70 Abs. 1 Satz 3 HGO und zur Personalhoheit des Gemeindevorstands gemäß § 73 Abs. 1 Satz 1 HGO).
  • VGH Hessen, 03.09.1985 - 2 OE 93/83
    Auszug aus VGH Hessen, 24.09.2008 - 8 B 2037/08
    Nachdem der Hessische Verwaltungsgerichtshof in den dort zitierten Entscheidungen einen Anspruch gegen den Vorsitzenden auf Berücksichtigung eines bestimmten Verhandlungsgegenstandes bei der Aufstellung der Tagesordnung der Gemeindevertretung nur dem Gemeindevorstand und einem Viertel der Gemeindevertreter, nicht aber Gemeindevertretern, die dieses Quorum nicht erfüllen, und nicht Fraktionen zugebilligt hatte (vgl. Hess. VGH, Urteile vom 3. September 1985 - 2 OE 93/83 - NVwZ 1986 S. 328 ff. und vom 11. August 1987 - 2 UE 1420/84 - DVBl. 1988 S. 793 f.), sollte die Gesetzesergänzung nur dazu führen, dass auch Anträge einzelner Gemeindevertreter zu berücksichtigen sind.
  • VGH Hessen, 09.02.2012 - 8 A 2043/10

    Auch Verfassungsgrundsätze zum Kommunalrecht modifizieren nicht

    Sie war vom Verwaltungsgericht Wiesbaden mit Beschluss vom 19. September 2008 - 3 L 1018/08.WI (V) - und vom Senat mit Beschluss vom 24. September 2008 - 8 B 2037/08 - im Wege der einstweiligen Anordnung zur Aufnahme dieses Antrags auf die Tagesordnung mit der Begründung verpflichtet worden, dass die Frage des Baus dieses Kohlekraftwerks nach der Kompetenzverteilung innerhalb der Gemeindeverwaltung als wichtige Angelegenheit in die vorrangige Entscheidungskompetenz der Klägerin falle, deren Entscheidung der Magistrat durch Weisung gegenüber der Gesellschaft umzusetzen habe.

    Es trifft zwar zu, dass die Antragstellerin den Magistrat aus den vom Senat in seinem Beschluss vom 24. September 2008 - 8 B 2037/08 - (LKRZ 2008 S. 420 ff. = HGZ 2008 S. 401 ff. = juris) aufgeführten Gründen kompetenzrechtlich zur Erteilung einer solchen Weisung verpflichten darf.

  • VGH Hessen, 04.05.2009 - 8 B 304/09

    Kohleheizkraftwerk "Ingelheimer Aue"

    Sie war vom Verwaltungsgericht Wiesbaden mit Beschluss vom 19. September 2008 - 3 L 1018/08.WI (V) - und vom Senat mit Beschluss vom 24. September 2008 - 8 B 2037/08 - im Wege der einstweiligen Anordnung zur Aufnahme dieses Antrags auf die Tagesordnung mit der Begründung verpflichtet worden, dass die Frage des Baus dieses Kohlekraftwerks nach der Kompetenzverteilung innerhalb der Gemeindeverwaltung als wichtige Angelegenheit in die vorrangige Entscheidungskompetenz der Antragstellerin falle, deren Entscheidung der Magistrat durch Weisung gegenüber der Gesellschaft umzusetzen habe.

    Es trifft zwar zu, dass die Antragstellerin den Magistrat aus den vom Senat in seinem Beschluss vom 24. September 2008 - 8 B 2037/08 - (LKRZ 2008 S. 420 ff. = HGZ 2008 S. 401 ff. = juris) aufgeführten Gründen kompetenzrechtlich zur Erteilung einer solchen Weisung verpflichten darf.

  • VG Frankfurt/Main, 10.03.2022 - 7 K 201/20

    Bürgerbegehren unzulässig

    Für den laufenden Geschäftsbetrieb ist danach der Gemeindevorstand gemäß § 9 Abs. 2 HGO auch inhaltlich zuständig, während bei wichtigen Angelegenheiten gemäß § 9 Abs. 1 Satz 2 HGO eine vorrangige Entscheidung der Gemeindevertretung einzuholen und vom Gemeindevorstand durch Weisung gemäß § 125 Abs. 1 Satz 4 HGO im Außenverhältnis zu den Gesellschaften umzusetzen ist ( VGH Kassel, Beschluss vom 24.09.2008 - 8 B 2037/08 -, Rn. 18 ).
  • VG Gießen, 20.02.2014 - 8 K 965/13

    Entscheidungsbefugnis eines Kreistags zur Geschäftspolitik von

    Als Spezialregelung beschränkt sich die besondere Kompetenzzuweisung des § 52 Abs. 1 Satz 1 HKO i.V.m. § 125 HGO aber auf die Art und Weise der Außenvertretung der Gemeinde in ihren Eigen- oder Beteiligungsgesellschaften (vgl. Hess.VGH, B. v. 24.09.2008 - 8 B 2037/08 -, LKRZ 2008, 420, 421; sowie auch: Rauber, in: Rauber / Rupp/ Stein/ Schmidt/ Bennemann/ Euler/ Ruder/ Stöhr, HGO, 2. Aufl., 2014 § 125, Erl. 2).

    Hiervon ist aber streng das Innenverhältnis zwischen Kreistag und Kreisausschuss zu unterscheiden (vgl. Hess.VGH, B. v. 24.09.2008 - 8 B 2037/08 -, LKRZ 2008, a.a.O.; vgl. auch Schmidt, Das Weisungsrecht der Gemeinde gegenüber ihren Vertretern in einer kommunalen Eigengesellschaft gemäß § 125 HGO, HSGZ 2004, 50, 52).

  • VG Gießen, 28.10.2009 - 8 K 1861/08

    Auskunftsanspruch eines Gemeindevertreters

    Nach einer anderen Auffassung ist zwischen dem gemeindlichen Binnenbereich, in dem Weisungen möglich sind, und dem gesellschaftsrechtlichen Bereich zu unterscheiden (vgl. Schmidt, HSGZ 2004, 50, 53; vgl. auch: Hess. VGH, B. v. 24.09.2008 - 8 B 2037/08 -, S. 9 BA).
  • VG Freiburg, 21.04.2010 - 2 K 1359/09

    Aufnahme von Punkten auf die Tagesordnung einer Gesamtlehrerkonferenz

    Anderes gilt aber dann, wenn im Wege der Auslegung der jeweils einschlägigen Bestimmungen ermittelt werden kann, dass einem Funktionsträger als "Kontrastorgan" zum Zwecke einer sachgerechten Ausbalancierung innerkörperschaftlicher Interessengegensätze die eigenständige Bewältigung bestimmter Aufgabenbereiche zugewiesen wird und er insofern von der Rechtsordnung mit einer wehrfähigen Rechtsposition ausgestattet worden ist (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 9.3.2004 - 4 S 675/02 -, in Juris, m.w.N.; vgl. auch VGH Bad.-Württ, Beschl. v. 10.2.1997 - 10 S 59/97 -, in Juris; VGH Hessen, Beschl. v. 24.9.2008 - 8 B 2037/08 -, in Juris).
  • VG Gießen, 30.09.2009 - 8 K 2167/08

    Wahl der Aufsichtsratsmitglieder für ein Unternehmen eines kommunalen

    Weisungen der Beklagten an den Verbandsvorstand sind vielmehr nur insoweit möglich, als nicht eine ausschließliche Zuständigkeit des Verbandsvorstandes betroffen ist (vgl. Hess.VGH, B. v. 24.09.2008 - 8 B 2037/08 -, LKRZ 2008, 420, 421; Z.; HSGZ 2004, 50, 53; Lange, LKRZ 2009, 161, 162).
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